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Mietvertrag Fristlos Kündigen

Aktualisiert am: 02.12.2020

Eine nicht gezahlte Miete ist schon der Grund für eine »*fristlose Kündigung Mietvertrag. Schneller als einem Lieb ist, erhellt man als Mieter eine Kündigung zugesandt. Das ist rechtsgültig, denn bei Nichtbezahlen der Miete darf der Vermieter den Vertrag auflösen. Jedoch sollte man einige kleine Dinge als Vermieter dabei beachten. Hier ein Beispiel, wann eine fristlose Kündigung Mietvertrag nicht gültig ist, wegen zu später Zahlung der Miete. Im Mietvertrag wird der 1. des Monats für die Überweisung der Miete vereinbart. Liegt dieser Tag an einem Freitag und geht dadurch die Miete am Dienstag darauf beim Vermieter auf seinem Konto ein, ist die Frist gewahrt. Drei Tage Frist werden gesetzlich geregelt. Da das Wochenende nicht als Werktage gilt, werden nur der Freitag, der Montag und der Dienstag angerechnet. Die 3 Werktage sind eingehalten worden, daher darf der Vermieter bezüglich verspäteter Zahlung der Miete nicht kündigen.

Nicht nur auf der Seite vom Vermieter gibt es Gründe für eine »*fristlose Kündigung Mietvertrag. Besonders häufigen kommen die Kündigungen eher von Seiten der Mieter. So gibt es gewisse Umstände, die einen Mieter veranlassen können, ohne Einhaltung einer verkürzten Kündigungsfrist seinen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Sobald der Mieter ausgezogen ist, wird keine Miete mehr fällig. Die fristlose Kündigung kann zum Beispiel ausgesprochen werden, wenn vom Vermieter die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt wird. Eine nur um ein paar Tage verzögerter Einzug ist nicht gleich ein Grund zur Kündigung. Eine Kündigung ist nur dann sofort fristlos wirksam, wenn ein Teil der Räume oder die gesamte Wohnung nicht genutzt werden kann, aufgrund erheblich gesundheitsgefährdenden Mängeln. Das kann Schimmel an den Wänden sein.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Mieter selbst Schuld am Schimmelbefall ist. Liegt keine Schuld beim Mieter, kann eine außergewöhnliche Kündigung erfolgen.

Werden nicht alle Teile der Wohnung oder Zimmer, wie im Mietvertrag beschrieben für den Mieter zur Verfügung gestellt, sondern vom Vermieter genutzt, kann ebenfalls eine fristlose Kündigung Mietvertrag erfolgen. Jedoch sollte man vorher den Vermieter abmahnen und eine Frist zur Räumung der Räume setzen.

Ein weiterer Grund, warum man eine fristlose Kündigung Mietvertrag aussprechen kann ist, wenn der Vermieter den Mieter belästigt. Das kann in Form von unerlaubtes Eindringen in die Wohnung, zum Beispiel durch einen zweiten Schlüssel sein. Aber auch bei Belästigungen von anderen Mietern im Haus kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.


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