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Kündigungsfristen Mietvertrag Eigenbedarf

Aktualisiert am: 02.12.2020

»*Kündigungsfristen Mietvertrag Eigenbedarf, das sind wohl die drei Wörter, die ein Vermieter beim Vermieterbund erfragt. Ein Vermieter braucht auch hin und wieder einen Tapetenwechsel oder aber ist Not am Mann und muss daher in seine bisher vermietete Wohnung ziehen. Das ist leider nicht immer positiv, denn ist ein Mieter noch darin, wird Streit als Freud vorprogrammiert sein.

Selbst die verschiedenen Fristen werden in einem Mietvertrag direkt eingetragen. Somit sind ist die Kuendigungsfrist Mietvertrag immer gleich. Diese ist gesetzliche festgelegt und muss auch in dem Mietvertrag an sich festgehalten werden.

Es ist natürlich selbstverständlich, dass man seine eigene Immobile auch nutzen möchte, insofern, wenn ein Ernstfall ansteht. Mieter, die bisher in der Wohnung leben, werden daher gerne mal eben gekündigt. Dennoch darf das nicht so einfach gehen, wie sich das manch Vermieter so denkt. Bisherige Bewohner darf man nicht so einfach auf die Straße setzen auch die Anmeldung zum Eigenbedarf ist schwieriger als ein Vermieter denkt.

Der Gesetzgeber ist hier auf der Seite der Mieter. Daher ist es für manche Vermieter unvorstellbar, dass das Grundgesetz auch für die Bewohner gilt. So dürfen sich diese ebenfalls auf die Eigentumsgarantie im Grundgesetz berufen, wie der Eigentümer selbst. Aus diesem Grund darf ein Vermieter den Mietvertrag nur kündigen, wenn ein guter Grund vorliegt. Da fallen doch gleich wieder die drei Wörter »*Kündigungsfristen Mietvertrag Eigenbedarf ein. Eigenbedarf ist wohl der häufigste Grund, der angeben wird.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist genau geregelt, was man unter dem Begriff Eigenbedarf versteht. Daher darf sich ein Vermieter nur dann darauf berufen, wenn er selbst oder eine andere in seinem Haushalt gehörende Person die Wohnung zu Wohnzwecken nutzten möchte. Das ist die erste Hürde, doch die zweite folgt zugleich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zudem muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben angeben, warum er die Kündigung ausschreibt. Das ist sehr wichtig, denn es dient als Beweiszwecke vor Gericht.

Weiß der Vermieter bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages mit einem neuen Mieter, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt die Wohnung für private Zwecke benötigt, ist ein befristeter Mietvertrag sinnvoll. Hier wird nur ein Mietzeitraum vereinbart. Aber auch hier gilt: es muss ein Nachweis vorliegen, dass nach Ablauf der Frist der Eigenbedarf in Anspruch genommen wird, ansonsten kann sich der Mietvertrag schnell in einen unbefristeten verwandeln.

Fragen zum Thema Kündigungsfristen Mietvertrag Eigenbedarf beantworten die Mitarbeiter des Vermieterverbundes.


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