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Befristeter Mietvertrag

Aktualisiert am: 02.12.2020

In der heutigen Zeit ist es gar nicht mehr so einfach, länger an einem Ort zu verweilen. Arbeitslosigkeit oder ein neuer Job bringen oft einen dazu, ständig umzuziehen. Langfristig irgendwo zur Miete zu Wohnen ist eher selten geworden. Dennoch gibt es für diese Zwecke meist nur einen unbefristeten Mietvertrag.

Neben den genannten Mietvertrag gibt es auch noch einen »*befristeten Mietvertrag. Er kommt eher selten vor, da er nach gesetzlichen Vorschriften geregelt wird. Diese Regelung findet man im BGB Paragraph 575. In diesem heißt es, dass nur bei Vorliegen von bestimmten Gründen ein befristetes Mietverhältnis eingegangen werden kann. Diesen echten Zeitmietvertrag, wie man ihn auch nennt, darf nur dann abgeschlossen werden, wenn der Vermieter nach der Frist, die Räume zur Eigennutzung benötigt. Die Mietzeit muss vorher schriftlich geregelt werden.

Weiter heißt es im Paragraphen, dass ebenfalls ein »*befristeter Mietvertrag vereinbart werden kann, wenn danach bauliche Maßnahmen angestrebt werden.

Wird bei Abschluss des Mietvertrages, keine Frist festgesetzt, dann gilt dies nicht als befristeter Mietvertrag, sondern als unbefristeter Vertrag. Vier Monate vor Ablauf der Mietfrist, kann der Mieter beim Vermieter anfragen, ob der Grund der vereinbarten Befristung noch besteht. Sollte bei dem vereinbarten Grund eine Verspätung eintreten, sprich ein Bauvorhaben wird um zwei Monate verschoben, kann auch das Mietverhältnis für diesen Zeitraum verlängert werden. Entfällt der Grund ganz, dann wird aus dem befristeten Mietvertrag schnell ein unbefristeter Vertrag.

Diese Regelungen müssen eingehalten werden. Kann der Vermieter keinen Grund nachweisen, warum ein befristeter Vertrag vereinbart werden soll, dann wandelt sich der Mietvertrag in einen unbefristeten um. Ist man sich als Mieter ungewiss, wie man handeln soll, hilft ein Gespräch beim Mieterbund. Dieser gibt Auskunft, ob der entstandene Mietvertrag rechtsgültig ist und ob alle Vertragsgegenstände aufgelistet wurden. Ebenso vermittelt er zwischen Mietern und Vermietern. Klauseln oder negative Absprachen werden schnell entdeckt und können mit dem Mieter, aber auch mit dem Vermieter geklärt werden.

Auch der Vermieter kann sich vor einem befristeten Vertrag schlau machen, was er beachten muss und wie ein Mietvertrag dann richtig ausgefüllt wird. Als Hilfe steht ihm hier der Vermieterbund zur Seite. Neben einem Musterformular findet man auch Gesetzestexte und Regelungen auf der Seite.


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